Editorial
Im Rahmen einer Studienarbeit wurde ich – und das schmeichelte mir sehr – zu dieser, meiner Zeitung befragt.
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Die Kreuznacher Rundschau wird herausgegeben von der
Hergel Verlags GmbH
Mathildenstraße 3 -7
55543 Bad Kreuznach
Fon 0671 - 796 076 - 0
Fax 0671 - 796 076 - 29
E-Mail: info@kreuznacher-rundschau.de
Internet: www.kreuznacher-rundschau.de
Geschäftsführerin: Bernadette Schier
Verlegerin: Bernadette Schier
Redaktion: Sandy Degner
Layout: Maria Pach und Stefan Brandt
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20200
Ust-Id.Nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 250050102
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Bernadette Schier (Anschrift wie oben)
Verteilte Auflage: 51.202
Druck: Druckzentrum Neu-Isenburg
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Und so funktioniert Ihr Inserat in der Kreuznacher Rundschau (allgemeine Geschäftsbedingungen):
Für Fragen rund um die Anzeigenwerbung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Quint, Frau Zimmer und Frau Schankin gerne zur Seite. Mit Ihnen können Sie Größe, Inhalt und Erscheinungstermin Ihrer Anzeige besprechen. Wenn nichts anderes abgesprochen ist, gilt der jeweils nächste Erscheinungstermin der Kreuznacher Rundschau.
Wenn Sie uns Ihre fertige Anzeige übermitteln wollen, nutzen Sie am besten folgende Datenformaten: PDF, EPS, JPEG, TIFF. Weitere Formate auf Anfrage. Bitte möglichst keine in Word oder Excel Dateien eingefügten Bilder und Logos verwenden.
Falls Sie keine fertig gestaltete Anzeige zur Verfügung haben, können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen: Die Kreuznacher Rundschau erstellt für Sie kostenlos und als zusätzliches Serviceangebot Ihre Anzeige. Sie können uns entweder die Inhalte übermitteln, aber natürlich besuchen Sie unsere Mitarbeiter auch gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.
Die fertig gestaltete Anzeige wird Ihnen als Korrekturabzug im PDF-Format über das Internet oder per Fax zugesendet. Dies geschieht bis spätestens Dienstagvormittag vor dem jeweilig gewünschten Erscheinungstermin der Kreuznacher Rundschau (immer donnerstags). Bitte überprüfen Sie bis Dienstagabend 18 Uhr vor dem vereinbarten Erscheinungstermin die Anzeige und teilen Sie uns eventuelle Änderungswünsche bis Mittwoch, 10 Uhr mit. Wenn wir bis dahin nichts von Ihnen hören, gilt die Druckfreigabe als erteilt und die Anzeige erscheint in der Ihnen mitgeteilten Form. Änderungswünsche werden von uns in zwei Korrekturgängen berücksichtigt, d.h. Sie haben zweimal die Möglichkeit, Änderungen vorzuschreiben.
Die Rechnung wird Ihnen am Erscheinungstag zugesendet. Es gilt unsere Preisliste des Datums der Auftragserteilung, zurzeit ist das die erste Preisliste, die wir jemals erstellt haben – vor fünf Jahren. Wir gewähren ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, gewähren wir zusätzlich 3% Skonto.
Wir sind bei der Fertigstellung und bei der Auslieferung der Kreuznacher Rundschau auf die Mitarbeit Dritter angewiesen. Dies betrifft insbesondere den Druck der Zeitung. Sofern die Kreuznacher Rundschau aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben (Verzögerungen im Druck, Streik etc), nicht oder verspätet erscheint, können wir dafür keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt (z.B. Witterung) oder andere unvorhersehbare Umstände. Schadenersatz wegen fehlenden oder verspäteten Erscheinens der Zeitung kann dann nicht geltend gemacht werden.
Die Verteilung der Zeitung erfolgt an alle Haushalte und Gewerbebetriebe in dem auf der Karte in den Mediadaten dargestelltem Gebiet.

Im Rahmen einer Studienarbeit wurde ich – und das schmeichelte mir sehr – zu dieser, meiner Zeitung befragt.
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